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RM1 Presse: Tips Grieskirchen Drucken

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LUSTBARKEITSABGABE

Kulturverein kämpft mit Abgaben

 

GRIESKIRCHEN/SCHLÜSSLBERG. Der Kulturverein RM1 hat es sich zum Ziel gesetzt, Nachwuchskünstler aus der heimischen Musikszene zu unterstützen. Mit bis zu zwei Großveranstaltungen im Jahr hält sich der Non-Profit Verein finanziell über Wasser.

 

In der Bezirkshauptstadt wird der Verein, der unter anderem die Kabaretts von Alfred Dorfer (2009) und Roland Düringer (2010) veranstaltet hat, so schnell nicht mehr aktiv werden. Zwischen der Vereinsleitung und der Stadtgemeinde gibt es unterschiedliche Ansichten bezüglich der Lustbarkeitsabgabe. „Ich möchte mit aller Deutlichkeit klarstellen, dass die Stadtgemeinde in keinster Weise einen Fehler bei der Berechnung der Lustbarkeitsabgabe gemacht hat“, betont RM1-Obmann Florian Eschlböck, „wir hätten lediglich auf etwas mehr Fairness gehofft“.

Befreiung

Nur wenige oberösterreichische Gemeinden heben laut Josef Ecker (Kulturdirektion Land OÖ) Lustbarkeitsabgaben von Kulturvereinen ein. Grieskirchen ist eine davon. „Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Lustbarkeitsabgabe
einzuheben“, erklärt Christian Braun von der Stadtverwaltung, „für gewisse Vereine gab es vom Land OÖ Ausnahmen. Der Verein Roßmarkt war eine solche“. Nach der Auflösung des Kulturvereins Roßmarkt hat Eschlböck den Nachfolge-Verein RM1, mit Sitz in seinem Wohnort Schlüßlberg, gegründet: „Ich  finde es einfach nicht verständlich, dass wir früher von der Lustbarkeitsabgabe befreit waren und jetzt nicht mehr“.

 

50 Prozent Guthaben

Zwischen dem Verein und der Stadtgemeinde existiert die Vereinbarung, 50 Prozent der Lustbarkeitsabgabe auf die nächste Veranstaltung gutgeschrieben zu bekommen. „Das soll ein Anreiz sein, wieder zu veranstalten“, erklärt Braun, „das ist aber kein Erlass der Lustbarkeitsabgabe, sondern eine Subventionierung. Es werden immer 100 Prozent Lustbarkeitsabgabe verrechnet. In diesem Fall 50 Prozent vom Verein, 50 Prozent übernimmt die Stadtgemeinde“. Veranstaltet RM1 in Grieskirchen keine Veranstaltung mehr, geht auch der 50-Prozent-Polster verloren. „Sollte sich der Verein aber wieder dazu entschließen, in Grieskichen eine Veranstaltung zu machen, gilt die 50-Prozent-Vereinbarung natürlich wieder“, erklärt Braun.
Dass Gemeinden das Recht haben, Lustbarkeitsabgaben zu verlangen, bestätigt auch Ecker: „Man sollte aber mit dem Kirchturmdenken aufhören. Vereine bringen mit ihren Veranstaltungen schließlich auch Renommee für die Gemeinde“.

(Mag. Elisabeth Lidauer)